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1. Annahme:
Unsere Lieferungspflicht für sämtliche Aufträge, für un-mittelbar
erteilte,ebenso für schriftliche u. unseren Ver-tretern erteilte,tritt
erst dann ein, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt
ist.Aus einer Nichtbestätigung kann ein Schadensersatzanspruch
nicht hergeleitet werden. Wir behalten uns die Richtigstellung
von Irr-tümern vor. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig
als Auftragsbestätigung!
2. Lieferungspflicht:
Die Voraussetzung hierfür ist die unbedingte Kredit-würdigkeit
des Kunden.
3. Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Den
Versandweg behalten wir uns vor. Aufträge über Euro 150,-
innerhalb D + ÖS werden franko
geliefert. Die Verpackungskosten von
1,95 € werden pro
Bestellung berechnet. Rechnungstag = Versandtag, soweit nichts
anderes vereinbart vermerkt. Wir nutzen
die INCOTERMS2000.
4. Verpackung:
Die Verpackung wird mit je Euro 1,95 pro Bestellung berechnet.
Die Verpackungskosten pro Display be-tragen Euro 25,00. Spezialverpackungen,
die vom
Käufer gewünscht werden, werden gesondert in Rechnung
gestellt.
5. Schutzrechte:
Sofern Gegenstände nach Zeichnung, Muster oder Modell, die
dem Verkäufer vom Besteller übergeben werden, zu liefern sind,
übernimmt der Besteller gegenüber dem Verkäufer die Gewähr,
daß durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände
Schutz-rechte Dritter nicht verletzt werden. Wird dem Verkäufer
von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht
die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach der
Zeichnung, Muster oder Modell des Verkäufers angefertigt wurden,
unter-sagt,ist der Verkäufer, ohne zur Prüfung der Rechtslage
verpflichtet zu sein, unter Ausschluß aller Schadensersatzansprüche
des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen
und Ersatz der aufgewendeten Kosten zuzüglich entgangenem
Gewinn zu fordern. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer
von Schadenersatzansprüchen des Dritten unverzüglich freizustellen.
Der Besteller übernimmt auch alle weiteren Ersatzleistungen,
welche aus der Geltendmachung der etwaigen Schutzrechte entstehen.
Für etwaige Prozeßkosten hat der Käufer auf Verlangen des
Verkäufers einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
6. Preise:
Die Preise verstehen sich ab Cham/Bayern, zuzüglich Warennebenkosten
und jeweilige gesetzl. MwSt. Der Mindestbestellwert beträgt
Euro 100,-. Bei Unter-schreitung wird Kleinmengenzuschlag
von Euro 5,-berechnet.
7. Lieferzeiten:
Die Lieferzeiten verstehen sich als unverbindlich. Unvorhergesehene
Ereignisse wie Streiks, behördliche Maßnahmen Katastrophen
und höhere Gewalt und Betriebsstörungen aller Art, sowie Verzögerungen
von Vorlieferanten, verlängern unsere Lieferfristen. Schadenersatzansprüche
können hieraus nicht abge-leitet werden.
8. Nachlieferfrist:
Die Nachlieferfrist beträgt vier Wochen, Nach Ablauf dieser
Frist gilt der Rücktritt vom Vertrag, unter Aus-schluß aller
Schadenersatzansprüche. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
9. Rücksendung:
Rücksendungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware und vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache
akzeptiert. Die Ware kann nur im Originalzustand zurückgenommen
werden, wobei
die Rücksendung franko zu erfolgen hat.
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10. Mängelrügen:
Teilen Sie uns Beanstandungen erkennbarer Mängel innerhalb 8
Tagen nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich mit.
Sie verlieren Ihren Gewährleistungs-anspruch, wenn Sie diese
Rügepflicht verletzen. Bei Nachweis mangelhafter Ausführung
steht uns das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener
Frist oder das Recht zur Ersatzlieferung zu.Nach Zuschnitt oder
sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede
Beanstandung ausge-schlossen. Handelsübliche, geringe, technische
nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite,
Ausrüstung des Gewichts oder des Dessins dürfen nicht beanstandet
werden.
11. Zahlungen:
a) Die Rechnung wird zum
Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
Eine Hinaus-schiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung
im Sinne der Vertragspartner gerechtferigt ist, können die Bestimmungen
Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.
b) Rechnungen sind zahlbar:
1. innerhalb 10 Tagen von Ausstellung der
Rechnung
an mit 2% Eilskonto,bei
Bankeinzug 3% Skonto;
2. 30 Tage netto.
3. Rechnungen unter Euro 25,- sind nicht
skonto- berechtigt.
c) Werden anstelle von
barem Geld, Schecks oder Überweisungen vom Verkäufer Wechsel
angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem
Nettoziel vom 31. Tage ab Rechnungsdatum ein Zuschlag von 1%
der Wechselsumme berechnet.
d) Neben dem Skonto von
3% werden Vorzinsen nicht vergütet.
e) Zahlungen werden stets
zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, zuzüglich
der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
f) Maßgebend für den Tag
der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel.
Bei Bank- überweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank
des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.
12. Zahlungsweise:
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Schecks oder per
Banküberweisung, Gegenforderungen be-rechtigen nicht zur Zurückhaltung
von fälligen Rechnungen und Abzüge wie Porto, Frachten,Rollgelder
usw. sind unzulässig. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen
werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont-und Einziehungsspesen
angenommen. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Bankzinsen in
üblicher Höhe berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungen,
einschließlich Verzugszinsen, ist der Verkäufer zu keiner weiteren
Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei
Zahlungsverzug werden alle Rechnungen zur Nettozahlung fällig.
13. Eigentumsvorbehalt:
Die bei uns gekauften Waren bleiben bis zur voll-ständigen Bezahlung
sämtlicher Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum
- bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung
unserer Waren entstandenen neuen Fabrikate. Bei Verwendung oder
Vermischung mit Materialen anderer Herkunft erwerben wir Miteigentum.
Im Falle eines Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt seine
Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Jede Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen.
Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muß der Käufer dem Verkäufer
unverzüglich Anzeige machen.
14. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist Cham/Bayern.
ZB07
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