Verkauf nur an den registierten Fachhandel möglich.

1. Annahme:
Unsere Lieferungspflicht für sämtliche Aufträge, für un-mittelbar erteilte,ebenso für schriftliche u. unseren Ver-tretern erteilte,tritt erst dann ein, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt ist.Aus einer Nichtbestätigung kann ein Schadensersatzanspruch nicht hergeleitet werden. Wir behalten uns die Richtigstellung von Irr-tümern vor. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung!

2. Lieferungspflicht:
Die Voraussetzung hierfür ist die unbedingte Kredit-würdigkeit des Kunden.

3. Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Den Versandweg behalten wir uns vor. Aufträge über Euro 150,- innerhalb D + ÖS werden franko
geliefert.
Die Verpackungskosten von 1,95 € werden pro
Bestellung berechnet. Rechnungstag = Versandtag, soweit nichts anderes vereinbart vermerkt. Wir nutzen
die INCOTERMS2000.

4. Verpackung:
Die Verpackung wird mit je Euro 1,95 pro Bestellung berechnet. Die Verpackungskosten pro Display be-tragen Euro 25,00. Spezialverpackungen, die vom
Käufer gewünscht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Schutzrechte:
Sofern Gegenstände nach Zeichnung, Muster oder Modell, die dem Verkäufer vom Besteller übergeben werden, zu liefern sind, übernimmt der Besteller gegenüber dem Verkäufer die Gewähr, daß durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutz-rechte Dritter nicht verletzt werden. Wird dem Verkäufer von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach der Zeichnung, Muster oder Modell des Verkäufers angefertigt wurden, unter-sagt,ist der Verkäufer, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, unter Ausschluß aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zuzüglich entgangenem Gewinn zu fordern. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von Schadenersatzansprüchen des Dritten unverzüglich freizustellen. Der Besteller übernimmt auch alle weiteren Ersatzleistungen, welche aus der Geltendmachung der etwaigen Schutzrechte entstehen. Für etwaige Prozeßkosten hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.

6. Preise:
Die Preise verstehen sich ab Cham/Bayern, zuzüglich Warennebenkosten und jeweilige gesetzl. MwSt. Der Mindestbestellwert beträgt Euro 100,-. Bei Unter-schreitung wird Kleinmengenzuschlag von Euro 5,-berechnet.

7. Lieferzeiten:
Die Lieferzeiten verstehen sich als unverbindlich. Unvorhergesehene Ereignisse wie Streiks, behördliche Maßnahmen Katastrophen und höhere Gewalt und Betriebsstörungen aller Art, sowie Verzögerungen von Vorlieferanten, verlängern unsere Lieferfristen. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht abge-leitet werden.

8. Nachlieferfrist:
Die Nachlieferfrist beträgt vier Wochen, Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rücktritt vom Vertrag, unter Aus-schluß aller Schadenersatzansprüche. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

9. Rücksendung:
Rücksendungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache akzeptiert. Die Ware kann nur im Originalzustand zurückgenommen werden, wobei
die Rücksendung franko zu erfolgen hat.

10. Mängelrügen:
Teilen Sie uns Beanstandungen erkennbarer Mängel innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich mit. Sie verlieren Ihren Gewährleistungs-anspruch, wenn Sie diese Rügepflicht verletzen. Bei Nachweis mangelhafter Ausführung steht uns das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist oder das Recht zur Ersatzlieferung zu.Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausge-schlossen. Handelsübliche, geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Ausrüstung des Gewichts oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.

11. Zahlungen:
a) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinaus-schiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtferigt ist, können die Bestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.

b) Rechnungen sind zahlbar:
    1. innerhalb 10 Tagen von Ausstellung der Rechnung
        an mit 2% Eilskonto,bei Bankeinzug 3% Skonto;
    2. 30 Tage netto.
    3. Rechnungen unter Euro 25,- sind nicht skonto-         berechtigt.

c) Werden anstelle von barem Geld, Schecks oder Überweisungen vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 31. Tage ab Rechnungsdatum ein Zuschlag von 1% der Wechselsumme berechnet.

d) Neben dem Skonto von 3% werden Vorzinsen nicht vergütet.

e) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

f) Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Bank- überweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.

12. Zahlungsweise:
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Schecks oder per Banküberweisung, Gegenforderungen be-rechtigen nicht zur Zurückhaltung von fälligen Rechnungen und Abzüge wie Porto, Frachten,Rollgelder usw. sind unzulässig. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont-und Einziehungsspesen angenommen. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Bankzinsen in üblicher Höhe berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungen, einschließlich Verzugszinsen, ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Zahlungsverzug werden alle Rechnungen zur Nettozahlung fällig.

13. Eigentumsvorbehalt:
Die bei uns gekauften Waren bleiben bis zur voll-ständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum - bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung unserer Waren entstandenen neuen Fabrikate. Bei Verwendung oder Vermischung mit Materialen anderer Herkunft erwerben wir Miteigentum. Im Falle eines Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muß der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Cham/Bayern.


                                                         ZB07


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